2038 markiert den geplanten Beginn der Übergabe an die nächste Generation.
Die Ordnung dafür besteht: Eine Familienverfassung hält fest, wofür die Familie steht. Die rechtlich verbindlichen Regelungen sind vertraglich festgelegt.
Die Jahre bis 2038 dienen dazu, die nächste Generation schrittweise in diese Ordnung hineinwachsen zu lassen.
Vermögen, Zuständigkeiten und Entscheidungsbefugnisse sind geordnet und nachvollziehbar dokumentiert.
Während des Übergangs bleiben Erfahrung und Wissen mit der neuen Verantwortung verbunden. So entsteht Kontinuität, ohne notwendige Veränderungen zu verhindern.
Für Eigentum, operative Führung und strategische Entscheidungen bestehen klar getrennte Zuständigkeiten.
Die nächste Generation wird frühzeitig in Entscheidungen einbezogen. Aufgaben und Befugnisse werden in definierten Etappen übertragen.
Immobilien, Beteiligungen, Sachwerte und Liquidität werden so aufeinander abgestimmt, dass die Holding auch in veränderten Marktphasen entscheidungsfähig bleibt.
Reserven schaffen die Freiheit, nicht handeln zu müssen — und die Möglichkeit, im richtigen Moment handeln zu können.
Weitergegeben werden eine belastbare Struktur, klare Entscheidungsgrundsätze und die Verantwortung für das, was über Generationen entstanden ist.
Das Ziel ist kein unveränderlicher Bestand. Es ist eine Grundlage, die bewahrt, entwickelt und an die nächste Generation weitergegeben werden kann.